HRB 20544: Thies GmbH, Mülheim an der Ruhr, Bussardweg 5, 45478 Mülheim an der Ruhr. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Kirsch, Horst-Ewald, Mülheim an der Ruhr, * ‒.‒.‒‒
Thies GmbH, Mülheim an der Ruhr, Bussardweg 5, 45478 Mülheim an der Ruhr. Geschäftsanschrift: Bussardweg 5, 45478 Mülheim an der Ruhr. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Kirsch, Alexander Konstantin, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Thies GmbH, Mülheim an der Ruhr (Am Eckland 7, 45481 Mülheim an der Ruhr). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.08.2008. Gegenstand: ist die Vermietung und Verpachtung eigenen Grundbesitzes mit aufstehenden Gebäuden und Anlagen, An- und Verkauf von Grundbesitz mit und/oder ohne aufstehende Gebäude, Vermietung und Verpachtung dergleichen, Betrieb oder Verwertung ganzer Gesellschaften gleich welche Rechtsform, Handel von Eisen und Stahl, unedlen Metallen und Edelmetallen sowie das Halten und Verwalten von Kapitalvermögen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Dr. Kirsch, Horst-Ewald, Mülheim an der Ruhr, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Thies GmbH & Co. KG., Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg, HR A 8419) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 08.08.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.