HRA 21602:Thilmann-Föhr e. K., Wolken, Hauptstraße 120, 56332 Wolken.Nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 31.08.2015 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 31.08.2015 sind Unternehmensteile aus dem Vermögen des Inhabers im Wege der Umwandlung ausgegliedert und als Gesamtheit auf die Thilmann Brot GmbH mit Sitz in Wolken (Amtsgericht Koblenz, HRB 3000) übertragen worden. Die Firma ist erloschen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
56332 Wolken
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Amtsgericht: Koblenz
Rechtsform: eK