Thimm Allpac GmbH, Northeim, (Königsberger Straße 8, 37154 Northeim).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden THIMM Holding GmbH & Co. KG am 14.09.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Thimm Allpac GmbH, Northeim, (Königsberger Straße 8, 37154 Northeim).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2009 und der Vertreterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.08.2009 mit der THIMM Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Northeim (AG Göttingen, HRA 130287) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Thimm Allpac GmbH, Northeim (Königsberger Straße 8, 37154 Northeim). Die Gesellschafterversammlung vom 04.06.2007 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.