HRB 17560: Thinius Charter Verwaltungs-GmbH, Kaarst, Bachstraße 2, 41564 Kaarst. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 17560: Thinius Charter Verwaltungs-GmbH, Kaarst, Bachstraße 2, 41564 Kaarst. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (500 IN 159/17) vom 15. Dezember 2017 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 17560: Thinius Charter Verwaltungs-GmbH, Kaarst, Bachstraße 2, 41564 Kaarst. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
HRB 17560:Thinius Charter Verwaltungs-GmbH, Kaarst, Bachstraße 2, 41564 Kaarst.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19. Dezember 2013. Geschäftsanschrift: Bachstraße 2, 41564 Kaarst. Gegenstand: Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Kommanditgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Thinius Charter GmbH & Co. KG, die die Vermietung und Verpachtung von Segel- und Motoryachten sowie den Handel mit Yachten und Zubehör zum Gegenstand hat. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Kühn, Andreas, Kaarst, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.