Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
3 |
|
a)
Jeder Liquidator vertritt einzeln.
b)
Bestellt als
Liquidator:
Thomas, Christoph, Alsdorf, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich
im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst. |
a)
05.05.2023
Schlüter |
HRA 9196: Thomas Augenoptik & Hörsysteme GmbH & Co KG, Herzogenrath, Albert-Steiner-Straße 8, 52134 Herzogenrath.
HRB 3775: Thomas GmbH Augenoptik u. Hörsysteme, Herzogenrath, Albert-Steiner-Straße 8, 52134 Herzogenrath. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 09.08.2018 im Wege des Formwechsels in die Thomas Augenoptik & Hörsysteme GmbH & Co KG mit Sitz in Herzogenrath umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 9196: Thomas Augenoptik & Hörsysteme GmbH & Co KG, Herzogenrath, Albert-Steiner-Straße 8, 52134 Herzogenrath. (Gegenstand des Unternehmens sind die Bestimmung. Anpassung. Herstellung und der Verkauf von Sehhilfen, der Handel mit Optik- und Akustikartikeln aller Art, der Handel mit Schmuck und Uhren sowie der Handel und die Anpassung von Hörsystemen und Zubehör. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Albert-Steiner-Straße 8, 52134 Herzogenrath. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Thomas Augenoptik & Hörsysteme Verwaltungs GmbH, Herzogenrath (Amtsgericht Aachen HRB 22188). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Thomas GmbH Augenoptik u. Hörsysteme, Herzogenrah (Amtsgericht Aachen, HRB 3775) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 09.08.2018. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 3775: Thomas GmbH Augenoptik u. Hörsysteme, Herzogenrath, Albert-Steiner-Straße 8, 52134 Herzogenrath. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Aachen, HRA 9196) am 14.08.2018 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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