Thomas Böhmer Verwaltungs-GmbH, Gelsenkirchen (Bertlicher Strasse 33, 45896 Gelsenkirchen). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Thomas Böhmer Verwaltungs-GmbH, Gelsenkirchen (Bertlicher Strasse 33, 45896 Gelsenkirchen). Registergericht beabsichtigt, die Thomas Böhmer Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Gelsenkirchen, Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 3411 (vormals Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer HRB 1464) wegen Vermögenslosigkeit gem. § 394 Abs. 1 FamFG von Amts wegen zu löschen. Hiermit wird denjenigen, die an der Unterlassung der Löschung ein berechtigtes Interesse haben, gem. § 394 Abs. 2 FamFG Gelegenheit gegeben, gegen dieses Vorhaben binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch ist zu begründen.
Thomas Böhmer Verwaltungs-GmbH, Gelsenkirchen (Bertlicher Strasse 33, 45896 Gelsenkirchen). Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Essen (163 IN 264/11) vom 20.03.2012 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.