Thomas Bruckhoff Steuerberatungesellschaft mbH, Anklam, (Baustr. 37, 17389 Anklam).Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers ARGUS Liepgarten Steuerberatungsgesellschaft mbH, Liepgarten, am 06.10.2009 wirksam geworden.
Thomas Bruckhoff Steuerberatungesellschaft mbH, Anklam, (Baustr. 37, 17389 Anklam).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.7.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.07.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 07.7.2009 mit der ARGUS Liepgarten Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Liepgarten (AG Neubrandenburg HRB 5430) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.