Thomas Bunse Bauelemente GmbH, Kaarst, Daimler Straße 16, 41564 Kaarst. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
Thomas Bunse Bauelemente GmbH, Kaarst, Daimler Straße 16, 41564 Kaarst.Die Gesellschafterversammlung vom 22. Oktober 2009 hat den Gesellschaftsvertrag in § 7 Abs. 3 um einen Satz ergänzt. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Bei Vorhandensein von mehreren Geschäftsführern kann durch Gesellschafterbeschluss einem einzelnen oder mehreren von ihnen die Befugnis zur Alleinvertretung gewährt werden. Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB durch Gesellschafterbeschluss mit einfacher Mehrheit befreit werden. Gleiche Vertretungsregelung gilt auch für Liquidatoren. Nicht mehr Geschäftsführer: Bunse, Jörg, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒. Nunmehr bestellt als Liquidator: Bunse, Thomas, Kaarst, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Bunse, Thomas, Kaarst, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist durch Gesellschafterbeschluss vom 22. Oktober 2009 aufgelöst.
Thomas Bunse Bauelemente GmbH, Kaarst, Daimler Straße 16, 41564 Kaarst.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17. November 2008. Geschäftsanschrift: Daimler Straße 16, 41564 Kaarst. Gegenstand: Großhandel mit Bauelementen und Lagerei sowie die Montage von Bauelementen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Bunse, Jörg, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Bunse, Thomas, Kaarst, * ‒.‒.‒‒.