Thomas Hennecke Metallcolor GmbH, Neustadt/Wied, (Asbacher Straße 25, 53577 Neustadt/Wied).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Walter Th.Hennecke GmbH am 30.12.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
Thomas Hennecke Metallcolor GmbH, Neustadt/Wied, (Asbacher Straße 25, 53577 Neustadt/Wied).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.12.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.12.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.12.2009 mit der Walter Th.Hennecke GmbH mit Sitz in Neustadt/Wied (Amtsgericht Montabaur HRB 10631) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.