HRB 29416:Thomas Hobrack Immobilienservice GmbH, Pirna, Königsteiner Str. 2, 01796 Pirna.Änderung der Geschäftsanschrift: Rottwerndorfer Str. 41, 01796 Pirna.
Thomas Hobrack Immobilienservice GmbH, Pirna, Königsteiner Str. 2, 01796 Pirna. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Hobrack, Britta, Pirna, * ‒.‒.‒‒.
Thomas Hobrack Immobilienservice GmbH, Pirna, Königsteiner Str. 2, 01796 Pirna.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.09.2010 mit Nachtrag vom 20.10.2010. Geschäftsanschrift: Königsteiner Str. 2, 01796 Pirna. Gegenstand des Unternehmens: Haus- und Wohnungsverwaltung; Vermittlung von Vertragsabschlüssen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume, oder der Nachweis von Gelegenheiten zum Abschluss derartiger Verträge; Vermittlung von Vertragsabschlüssen von Darlehensverträgen, oder der Nachweis von Gelegenheiten zum Abschluss derartiger Verträge. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hobrack, Thomas, Pirna, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Übertragung des Vermögens des einzelkaufmännischen Unternehmens Thomas Hobrack Immobilienservice e.K. mit dem Sitz in Pirna (Amtsgericht Dresden HRA 7855) als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Ausgliederungsplan vom 29.09.2010.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.