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Thomas Kapinsky, Berlin (HRA 24980) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Blankenburger Str. 92 / 94
13127 Berlin
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRA 24980
Amtsgericht: Charlottenburg (Berlin)
Rechtsform:
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Thomas Kapinsky aus Berlin war im Handelsregister Charlottenburg (Berlin) unter der Nummer HRA 24980 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Thomas Kapinsky ihren Standort nicht geändert. Die Thomas Kapinsky wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 12.05.2020)

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Registermeldungen 1

Calendar 20.06.2008
Veränderung

Thomas Kapinsky, Berlin(Blankenburger Str. 92/94, 13088 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Auf Grundlage des Ausgliederungsvertrages vom 29.04.2008 sowie des Gesellschafterbeschlusses des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.04.2008 ist das Vermögen des einzelkaufmännischen Unternehmens als Gesamtheit auf die Autohaus Thomas Kapinsky GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRA 40803 B) übergegangen (Ausgliederung zur Aufnahme).; Die Firma ist erloschen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..