HRB 87448: Thomas Lerch Bau- und Industriebedarf GmbH, Hattersheim am Main, Voltastraße 13, 65795 Hattersheim am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Geschäftsjahr und Dauer der Gesellschaft) beschlossen.
Thomas Lerch Bau- und Industriebedarf GmbH, Frankfurt am Main, Stroofstr. 27, 65933 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Hattersheim am Main beschlossen. Neuer Sitz: Hattersheim am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Voltastraße 13, 65795 Hattersheim am Main. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Lerch, Ulrike Silvia Helga, Hofheim am Taunus, * ‒.‒.‒‒.
Thomas Lerch Bau- und Industriebedarf GmbH, Frankfurt am Main, Stroofstr. 27, 65933 Frankfurt am Main.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.11.2009. Geschäftsanschrift: Stroofstr. 27, 65933 Frankfurt am Main. Gegenstand: Vermietung und der Verkauf von Bau- und Industriebedarf, insbesondere von Schalungen, Gerüsten und Förderbändern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Lerch, Thomas, Hofheim am Taunus, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles der Thomas Lerch Bau- und Industriebedarf e.K. mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 42602) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 12.11.2009. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.