HRA 700719: Thomas Metzger Fliesenbau und Bodenbeläge e.K., Rheinhausen, Aulestraße 3 A, 79365 Rheinhausen. Die Firma ist erloschen. Gemäß § 31 Abs. 2 HGB von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Metzger Fliesenbau e.K., Rheinhausen, Aulestraße 3 A, 79365 Rheinhausen. Firma geändert; nun: Thomas Metzger Fliesenbau und Bodenbeläge e.K.
Metzger Fliesenbau e.K., Rheinhausen (Elzmatten 10, 79365 Rheinhausen, Sämtliche Fliesen-, Platten-, Naturstein-, Kunststein-, Marmor-, und Mosaikarbeiten, die Durchführung ähnlicher und verwandter Arbeiten, der Handel mit Fliesen und Platten sowie sämtliche dazugehörige Fliesenarbeiten.). Einzelkaufmann. Inhaber: Metzger, Thomas, Rheinhausen, * ‒.‒.‒‒.
Metzger Fliesenbau e.K., Rheinhausen (Elzmatten 10, 79365 Rheinhausen). Mit dem Vermögen des Inhabers (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund der Verschmelzungserklärung vom 10.08.2007 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 10.08.2007 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Metzger Fliesenbau GmbH", Rheinhausen (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 270381) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als Nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.