HRB 12068: Thomas Prinz GmbH, Lindau (Bodensee), Heuriedweg 30, 88131 Lindau (Bodensee). Bestellt: Geschäftsführer: Prinz, Thomas, Hörbranz / Österreich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 12068: Thomas Prinz GmbH, Lindau (Bodensee), Heuriedweg 30, 88131 Lindau (Bodensee). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Prinz, Thomas, Hörbranz / Österreich, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Prinz, Thomas Christopher, Hörbranz / Österreich, * ‒.‒.‒‒; Prinz, Maximilian, Lochau / Österreich, * ‒.‒.‒‒.
HRB 12068: Thomas Prinz GmbH, Lindau (Bodensee), Heuriedweg 8, 88131 Lindau. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Heuriedweg 30, 88131 Lindau (Bodensee).
Thomas Prinz GmbH, Lindau (Bodensee), Heuriedweg 8, 88131 Lindau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.08.2013. Geschäftsanschrift: Heuriedweg 8, 88131 Lindau. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb einer Schnapsbrennerei, die Obstverwertung sowie der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Schnäpsen und Likören. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Prinz, Thomas, Hörbranz (Österreich), * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Thomas Prinz Schnapsbrennerei/Obstverwertung e.K. mit dem Sitz in Lindau (Bodensee) (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRA 9741) aus dem Vermögen des Inhabers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.