Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
b)
Sitz verlegt; nun:
Böblingen
Neue
Geschäftsanschrift:
Otto-Lilienthal-Straße 36, 71034 Böblingen |
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a)
08.02.2023
Zechendorf |
HRA 731507: Thomas Sip Beratung GmbH & Co. KG, Aidlingen, Forchenweg 28, 71134 Aidlingen. Firmenbezogene Daten (Sitz) geändert bei Persönlich haftender Gesellschafter: Thomas Sip Verwaltungs GmbH, Aidlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 753924), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Sip, Rosa, Aidlingen, * ‒.‒.‒‒.
HRA 731507: Thomas Sip Beratung GmbH & Co. KG, Aidlingen, Forchenweg 28, 71134 Aidlingen. Aufgehoben als Zweigniederlassung: 70173 Stuttgart, Geschäftsanschrift: Königstraße 80, 70173 Stuttgart.
HRA 731507: Thomas Sip Beratung GmbH & Co. KG, Herrenberg, Zwickauer Straße 42, 71083 Herrenberg. Sitz verlegt; nun: Aidlingen. Änderung der Geschäftsanschrift: Forchenweg 28, 71134 Aidlingen.
HRA 731507: Thomas Sip Beratung GmbH & Co. KG, Herrenberg, Zwickauer Straße 42, 71083 Herrenberg. Der Einzelkaufmann Sip, Thomas, Herrenberg, * ‒.‒.‒‒ hat als Inhaber der Firma "Thomas Sip e.K.", Herrenberg (Amtsgericht Stuttgart HRA 731039) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.08.2015 mit Änderung vom 14.10.2015 und des Versammlungsbeschlusses vom selben Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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