HRB 727372: Thomas Thürmer Fenster & Türen GmbH, Bad Boll, Goethestraße 8, 73087 Bad Boll. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Göppingen, 1 IN 8/20) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
HRB 727372:Thomas Thürmer Fenster & Türen GmbH, Bad Boll, Goethestraße 8, 73087 Bad Boll.Nicht mehr Geschäftsführer: Vogel, Felix, Dürnau, * ‒.‒.‒‒.
Thomas Thürmer Fenster & Türen GmbH, Bad Boll, Goethestraße 8, 73087 Bad Boll. Die Gesellschafterversammlung vom 29.04.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen.
HRB 727372:Thomas Thürmer Fenster & Türen GmbH, Bad Boll, Goethestraße 8, 73087 Bad Boll.Die Gesellschafterversammlung vom 29.04.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen.
Thomas Thürmer Fenster & Türen GmbH, Bad Boll, Goethestraße 8, 73087 Bad Boll. Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme des ausgegliederten Vermögens des Thürmer, Thomas, Bad Boll, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Thomas Thürmer Fenster e.K.", Bad Boll (Amtsgericht Ulm HRA 722796) um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Der Einzelkaufmann Thürmer, Thomas, Bad Boll, * ‒.‒.‒‒ hat als Inhaber der Firma "Thomas Thürmer Fenster e.K.", Bad Boll (Amtsgericht Ulm HRA 722796) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 29.08.2013 und des Versammlungsbeschlusses vom 29.08.2013 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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