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Thomas-Krenn Media GmbH, Freyung (HRB 7673)

Firmendaten

Anschrift
Speltenbach-Steinäcker 1
94078 Freyung
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 08551/91500
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.thomas-krenn.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2009
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 7673
Amtsgericht: Passau
Rechtsform: GmbH
Keywords
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Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Thomas-Krenn Media GmbH aus Freyung ist im Handelsregister Passau unter der Nummer HRB 7673 verzeichnet. Nach der Gründung am 24.06.2009 hat die Thomas-Krenn Media GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '- Die Durchführung von Werbe- und Marketingmaßnahmen für EDV-Business-Kunden im Bereich Netzwerk und Servertechnik in Medien aller Art, - die Erbringung von Leistungen im Bereich Medienconsulting und Medientraining für Unternehmen und - die Verwaltung und Verwertung von Immaterialgüterrechten.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 42.500,00 EUR. Die Thomas-Krenn Media GmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 10.10.2019)

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Registermeldungen 6

Calendar 14.09.2012
Veränderung

Thomas-Krenn Media GmbH, Freyung, Speltenbach, Steinäcker 1, 94078 Freyung. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2012 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2012 und des Beschlusses der Hauptversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 27.08.2012 mit der Thomas-Krenn.AG mit dem Sitz in Freyung (Amtsgericht Passau HRB 6790) verschmolzen. Die Verschmelzung wurde am 11.09.2012 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft eingetragen und ist wirksam. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 04.01.2012
Veränderung

Thomas-Krenn Media GmbH, Freyung, Speltenbach, Steinäcker 1, 94078 Freyung. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Krenn, Thomas, Röhrnbach, * ‒.‒.‒‒; Wittenzellner, Max, Waldkirchen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Maier, Christoph, Schönberg, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Calendar 13.04.2010
Berichtigung

Thomas-Krenn Media GmbH, Freyung, Speltenbach, Steinäcker 1, 94078 Freyung.Laufende Nr. 2 von Amts wegen berichtigt: Die Thomas Krenn Media GmbH mit dem Sitz in Neufelden/ Österreich (Landesgericht Linz FN 241702w) ist auf Grund des Verschmelzungsplans vom 22.09.2009 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 28.01.2010 mit der Gesellschaft verschmolzen.

Calendar 23.03.2010
Veränderung

Thomas-Krenn Media GmbH, Freyung, Speltenbach, Steinäcker 1, 94078 Freyung.Die Gesellschafterversammlung vom 28.01.2010 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 17.500,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Thomas Krenn Media GmbH mit dem Sitz in Neufelden/ Österreich und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 42.500,00 EUR. Die Thomas Krenn Media GmbH mit dem Sitz in Neufelden/ Österreich (Amtsgericht Linz FN 241702w) ist auf Grund des Verschmelzungsplans vom 22.09.2009 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 28.01.2010 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 13.10.2009
Vorgang ohne Eintragung

Thomas-Krenn Media GmbH, Freyung, Speltenbach, Steinäcker 1, 94078 Freyung.Der Verschmelzungsplan über die Verschmelzung der Thomas Krenn Media GmbH mit dem Sitz in Neufelden/Österreich als übertragender Gesellschaft mit der Thomas-Krenn Media GmbH mit dem Sitz in Freyung als aufnehmender Gesellschaft ist beim Registergericht eingereicht worden.An der Verschmelzung sind beteiligtals übertragende Gesellschaft: die Thomas Krenn Media GmbH mit dem Sitz in Neufelden/Österreich, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Linz unter der Firmennummer FN 241702 wals aufnehmende Gesellschaft: die Thomas-Krenn Media GmbH mit dem Sitz in Freyung/Deutschland, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Passau unter HRB 7673.Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da beide Gesellschaften nicht über Minderheitsgesellschafter verfügen und sämtliche Gesellschafter angekündigt haben, auf eine Klage gegen die Wirksamkeit der Verschmelzungsbeschlüsse und auf ein Barabfindungsangebot zu verzichten.Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft ergeben sich aus § 122 a Abs. 2 dUmwG i.V.m. § 22 dUmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten übernehmenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft nach § 125a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 dUmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Thomas-Krenn Media GmbH mit dem Sitz in Freyung unter deren Geschäftsanschrift D-94078 Freyung, Speltenbach-Steinäcker 1 geltend zu machen.Die Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft ergeben sich aus § 13 öEU-VerschG. Danach ist den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, schriftlich zu diesem Zweck melden, soweit sie nicht Befriedigung erlangen können. Einer Glaubhaftmachung, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird, bedarf es nicht. Der übertragenden Gesellschaft bekannte Gläubiger werden unmittelbar verständigt.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Thomas Krenn Media GmbH mit dem Sitz in Neufelden unter deren Geschäftsanschrift A-4120 Neufelden, Veldner Straße 29 geltend zu machen.Unter der Anschrift D-94078 Freyung, Speltenbach-Steinäcker 1, können im Übrigen vollständige und kostenlose Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden.

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Historie 3

04.01.2012
Entscheideränderung

Austritt
Herr Thomas Krenn
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Austritt
Herr Max Wittenzellner
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Christoph Maier
Geschäftsführer

23.03.2010
Kapitaländerung

Altes Stammkapital:
25.000,00 EUR

Neues Stammkapital:
42.500,00 EUR

09.07.2009
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Thomas Krenn
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Max Wittenzellner
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 06.07.2009