Thompson-Siegel GmbH, Düsseldorf (Henkelstr. 67, 40589 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Henkel Kommanditgesellschaft auf Aktien am 19.09.2006 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
Thompson-Siegel GmbH, Düsseldorf (Henkelstr. 67, 40589 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage mit der Henkel Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 4724) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Thompson-Siegel GmbH, Düsseldorf (Erkrather Str. 230, 40233 Düsseldorf). Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Linke, Wolfram, Monheim, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Kloubertz, Helmut, Neuss, * ‒.‒.‒‒.