HRB 25505: Thora Orthopädieschuhtechnik GmbH, Heinsberg, Stiftsstraße 1, 52525 Heinsberg. Die Aufspaltung ist im Register des übertragenden Rechtsträgers am 04.02.2022 eingetragen geworden.
HRB 25505: Thora Orthopädieschuhtechnik GmbH, Heinsberg, Stiftsstraße 1, 52525 Heinsberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.12.2021. Geschäftsanschrift: Stiftsstraße 1, 52525 Heinsberg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist - der Betrieb eines Orthopädieschuhtechnikunternehmens, - der Betrieb eines Sanitätshauses, der Kauf und Verkauf von Sanitätstechnik und Medizintechnik, - die Vermietung von medizinischen Geräten, - der Verkauf von Schuhen, - die Ausführung von podologischen Leistungen. Die Gesellschaft ist befugt, alle Rechtsgeschäfte und Handlungen vorzunehmen, welche ihrem Zweck zu dienen geeignet sind, insbesondere auch, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen. Sie ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen befugt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Thora, Dirk Hubert, Heinsberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Aufspaltung der Ipp-Thora Orthopädieschuhtechnik GmbH mit Sitz in Erkelenz (Amtsgericht Möchengladbach HRB 8807) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 20.12.2021 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag. Die Aufspaltung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Aufspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.