HRB 7254: Schmalz & Denecke GmbH, Rosbach vor der Höhe, Raiffeisenstraße 8, 61191 Rosbach vor der Höhe. Die Gesellschafterversammlung vom 25.01.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma - Sitz) beschlossen. Neue Firma: Thorsten Schmalz GmbH. Nicht mehr Geschäftsführer: Denecke, Karsten, Wölfersheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 7254:Schmalz & Denecke GmbH, Rosbach vor der Höhe, Querstraße 3, 61191 Rosbach vor der Höhe.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Raiffeisenstraße 8, 61191 Rosbach vor der Höhe.
Schmalz & Denecke GmbH, Rosbach vor der Höhe, Querstraße 3, 61191 Rosbach vor der Höhe. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Querstraße 3, 61191 Rosbach vor der Höhe. Der Betrieb eines Installations- und Heizungsgeschäftes einschließlich des Handels mit Gegenständen und Materialien in den Bereichen Sanitär und Heizung sowie alle damit in direktem oder indirektem Zusammenhang stehenden Geschäfte. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Geschäftsführer: Denecke, Karsten, Wölfersheim, * ‒.‒.‒‒; Schmalz, Thorsten, Rosbach v. d. Höhe, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Schmalz & Denecke OHG mit dem Sitz in 61191 Rosbach vor der Höhe (Amtsgericht Friedberg, HRA 4348). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.