Thyssen Schulte Gutmann Bausysteme GmbH, Weißenburg i.Bay. (Nürnberger Straße 57, 91781 Weißenburg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.06.2005 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit der HERMANN GUTMANN WERKE AG mit dem Sitz in Weißenburg i. Bay. (Amtsgericht Ansbach HRB 3621) gemäß §§ 2 ff, 46 ff, 60 ff UmwG durch Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Die Verschmelzung wurde am 22.07.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Ansbach HRB 3621). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
91781 Weißenburg
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Stammkapital: keine Angabe
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Düsseldorf
Rechtsform: GmbH