ThyssenKrupp EnCoke GmbH, Dortmund, Friedrich-Uhde-Str. 15, 44141 Dortmund. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Uhde GmbH am 28.09.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
ThyssenKrupp EnCoke GmbH, Dortmund, Friedrich-Uhde-Str. 15, 44141 Dortmund. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 2. August 2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beiden beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der Uhde GmbH mit Sitz in Dortmund (Amtgericht Dortmund HRB 2291) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ThyssenKrupp EnCoke GmbH, Dortmund, Friedrich-Uhde-Str. 15, 44141 Dortmund.Geschäftsanschrift: Friedrich-Uhde-Str. 15, 44141 Dortmund. Mit der ThyssenKrupp Technologies AG in Essen (Amtsgericht Essen HRB 13989) als herrschendem Unternehmen ist am 10./13. Juli 2009 ist ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 3. August 2009 zugestimmt.
ThyssenKrupp EnCoke GmbH, Dortmund (Friedrich-Uhde-Str. 15, 44141 Dortmund). Der mit der ThyssenKrupp Technologies AG, Essen (Amtsgericht Essen, HRB 13989) am 30.06./01.07.2003 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 20.09.2007 zum 30.09.2007 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.