ThyssenKrupp Laser-Technik GmbH, Aachen (Steinbachstr. 15, 52074 Aachen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ThyssenKrupp Steel AG am 31.05.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
ThyssenKrupp Laser-Technik GmbH, Aachen (Steinbachstr. 15, 52074 Aachen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.05.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.05.2006 mit der ThyssenKrupp Steel AG mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg; HRB 9326) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ThyssenKrupp Laser-Technik GmbH, Aachen (Steinbachstr. 15, 52074 Aachen). Prokura erloschen: Niederhausen, Cordula.