ThyssenKrupp Maßblech GmbH, Duisburg, Königsberger Straße 80, 40231 Düsseldorf.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ThyssenKrupp Stahlkontor GmbH am 05.01.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
ThyssenKrupp Maßblech GmbH, Duisburg, Königsberger Straße 80, 40231 Düsseldorf.Geschäftsanschrift: Königsberger Straße 80, 40231 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der ThyssenKrupp Stahlkontor GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf - HRB 9759) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ThyssenKrupp Maßblech GmbH, Duisburg (Moerser Str. 143, 47059 Duisburg). Die Gesellschafterversammlung vom 02.09.2005 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
ThyssenKrupp Maßblech GmbH, Duisburg (Moerser Straße 143, 47059 Duisburg). Mit der ThyssenKrupp Stahlkontor GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf - HRB 9759) als herrschendem Unternehmen ist am 01.03.2005 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 11.03.2005 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.