ThyssenKrupp Printmedia GmbH, Duisburg, Friedrich-Ebert-Str. 12, 47119 Duisburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.05.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.05.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.05.2013 mit der ThyssenKrupp Steel Europe AG mit Sitz in Duisburg (Duisburg, HRB 9326) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ThyssenKrupp Printmedia GmbH, Duisburg, Friedrich-Ebert-Str. 12, 47119 Duisburg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ThyssenKrupp Steel Europe AG am 10.06.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
ThyssenKrupp Printmedia GmbH, Duisburg, Friedrich-Ebert-Str. 12, 47119 Duisburg. Geschäftsanschrift: Friedrich-Ebert-Str. 12, 47119 Duisburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.95.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.05.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.05.2013 mit der ThyssenKrupp Steel Europe AG mit Sitz in Duisburg (Duisburg, HRB 9326) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ThyssenKrupp Printmedia GmbH, Duisburg (Friedrich-Ebert-Str. 12, 47119 Duisburg). Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma ThyssenKrupp Printmedia GmbH mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg HRB 6082) mit der Aktiengesellschaft nach deutschem Recht unter Firma ThyssenKrupp Steel Europe AG mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg HRB 9326) eingereicht worden.
ThyssenKrupp Printmedia GmbH, Duisburg (Friedrich-Ebert-Str. 12, 47119 Duisburg). Nicht mehr Geschäftsführer: Wiemes, Friedhelm, Druckermeister, Oberhausen. Neu bestellt als Geschäftsführer: Bellmann, Hans, Neukirchen-Vluyn, * ‒.‒.‒‒.
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