ThyssenKrupp Weichenbau GmbH, Essen (Altendorfer Straße 120, 45143 Essen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ThyssenKrupp GfT Gleistechnik GmbH am 09.01.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
ThyssenKrupp Weichenbau GmbH, Essen (Altendorfer Straße 120, 45143 Essen). Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08. Dezember 2005 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom 08. Dezember 2005 mit der ThyssenKrupp GfT GleistechnikGmbH mit Sitz in Essen (AG Essen HRB 17405) durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gemäß § 2 Ziff. 1 UmwG verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.