HRB 707740:Tiebe Kabelverlegung GmbH, Karlsruhe, Zeisigweg 3, 76149 Karlsruhe.Änderung der Geschäftsanschrift: Seydlitzstr. 13, 76185 Karlsruhe. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Tiebe, Petra, geb. Birg, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒.
Tiebe Kabelverlegung GmbH, Karlsruhe, Zeisigweg 3, 76149 Karlsruhe.Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers "Christian Tiebe Kabelverlegung e.K.", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRA 702523) am 30.09.2009 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
Tiebe Kabelverlegung GmbH, Karlsruhe, Zeisigweg 3, 76149 Karlsruhe.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2009. Geschäftsanschrift: Zeisigweg 3, 76149 Karlsruhe. Gegenstand: Die Montage und Demontage von Kabeln, insbesondere von Starkstrom- und Industriekabeln. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Tiebe, Christian, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Tiebe, Christian, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Christian Tiebe Kabelverlegung e.K.", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRA 702523) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 27.08.2009. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.