HRB 101743:Tierbude Nalbach GmbH, Nalbach, Hauptstraße 199, 66809 Nalbach.Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 20.06.2014 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 101743:Tierbude Nalbach GmbH, Nalbach, Hauptstraße 199, 66809 Nalbach.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.05.2014. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 199, 66809 Nalbach. Gegenstand: Der Vertrieb von Heimtierbedarf jeglicher Art einschließlich Futtermittel im Groß- und Einzelhandel, Textilbestickungen sowie Bestickungen von Halsbändern, Leinen und sonstigen bestickbaren Artikeln, Verkauf von Textilien sowie die Zucht von Hunden der Rasse Pudel. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Seebald-Steffen, Judith Gundula, Nalbach, * ‒.‒.‒‒; Steffen, Thomas Günther, Nalbach, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des kaufmännischen Einzelunternehmens Tierbude Nalbach e.K. mit Sitz in Nalbach (Amtsgericht Saarbrücken, HRA 11609 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 22.05.2014 und des Zustimmungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 22.05.2014. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.