Tierkörperbeseitigungsanstalt Dörnten Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Liebenburg, Döhrenhausen, 38704 Liebenburg.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden SecAnim GmbH am 30.11.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Tierkörperbeseitigungsanstalt Dörnten Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Liebenburg, Döhrenhausen, 38704 Liebenburg.Geschäftsanschrift: Döhrenhausen, 38704 Liebenburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der SecAnim GmbH mit Sitz in Malchin (AG Neubrandenburg HRB 4731) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Tierkörperbeseitigungsanstalt Dörnten Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Liebenburg (Döhrenhausen, 38704 Liebenburg). Die Gesellschafterversammlung vom 18.01.2007 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.