HRB 26057 P: Tierpension im Wald GmbH, Am Mellensee, Neues Land 1, 15838 Am Mellensee OT Klausdorf. Vorstand: Änderung zu Nr. 2: Geschäftsführer: Abraham, Susanne, * ‒.‒.‒‒, Am Mellensee; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 26057 P: Tierpension im Wald GmbH, Am Mellensee, Neues Land 1, 15838 Am Mellensee OT Klausdorf. Die Eintragung zu Nr. 1: Geschäftsführer: Abraham, Jörg Michael; ist von Amts wegen gelöscht. Notgeschäftsführerin: 2. Abraham, Susanne, * ‒.‒.‒‒, Am Mellensee
HRB 26057 P: Tierpension im Wald GmbH, Am Mellensee, Neues Land 1, 15838 Am Mellensee OT Klausdorf. Die inländische Geschäftsanschrift: Neues Land 1, 15838 Am Mellensee OT Klausdorf. Gegenstand: Tierpension für Hunde, Katzen und Kleintiere sowie Handel mit Tiernahrung und Zubehör sowie Hundefrisör. Kapital: 25.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Geschäftsführer: Abraham, Jörg Michael, * ‒.‒.‒‒, Am Mellensee OT Klausdorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 28.12.2012 und 26.02.2013 mit Änderung vom 05.03.2013, 11.3.2013 und 13.03.3013. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Jörg Michael Abraham, geboren am ‒.‒.‒‒, wohnhaft in Am Mellensee OT Klausdorf, als Inhaber der Firma "Tierpension im Wald e.K." (Amtsgericht Potsdam, HRA 5754 P) betrieben Unternehmens. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird