Tierschutzverein Magdeburg 2000 e.V., Magdeburg (Steubenallee 2, 39112 Magdeburg). Die Verschmelzung wurde am 06.09.2007 in das Register des übernehmenden Vereins eingetragen (siehe Amtsgericht Stendal VR 11785).
Tierschutzverein Magdeburg 2000 e.V., Magdeburg (Steubenallee 2, 39112 Magdeburg). Der Verein ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.09.2006 sowie Beschluß seiner Mitgliederversammlung vom 07.10.2006 und Beschluß der Mitgliederversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 07.10.2006 mit dem Magdeburger Bündnis der Hundefreunde e.V. mit dem Sitz in Magdeburg (Amtsgericht Stendal VR 11785) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Vereins.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.