VR 11919: Tierschutzverein Streunerhoffnung e.V., Rodenbach-Udert (Friedrichstraße 15, 57639 Rodenbach). Dem Verein wurde auf eigenen Antrag mit rechtskräftigem Beschluss vom 26.01.2021 nach § 73 BGB die Rechtsfähigkeit entzogen. Der Verein ist gelöscht, das Registerblatt ist geschlossen.
VR 11919: Tierschutzverein Streunerhoffnung e.V., Rodenbach-Udert (Friedrichstraße 15, 57639 Rodenbach). Dem Verein wird auf eigenen Antrag gem. Beschluss vom 26.01.2021 nach § 73 BGB die Rechtsfähigkeit entzogen. Der Beschluss wird erst mit Rechtskraft wirksam (§ 401 FamFG).Rechtsbehelfsbelehrung:Dieser Beschluss kann mit der Beschwerde angefochten werden (§ 58 Absatz 1 FamFG).Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird (§ 64 Absatz 2 FamFG). Die Beschwerde sollbegründet werden (§ 65 Absatz 1 FamFG).Sie ist innerhalb eines Monats ab Zustellung bzw. ab Veröffentlichung bei dem hiesigen Amtsgericht einzulegen (§§ 63 Absatz 1, 64 Absatz 1 FamFG).Der Beschluss nebst Rechtsbehelfsbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Montabaur eingesehen werden.