HRB 32771: Tilo Johannsen DJ-Computer GmbH, Gerbach, Bergstraße 3, 67813 Gerbach. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 26.08.2019 wirksam geworden.
HRB 32771: Tilo Johannsen DJ-Computer GmbH, Gerbach, Bergstraße 3, 67813 Gerbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.08.2019. Geschäftsanschrift: Bergstraße 3, 67813 Gerbach. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit IT-Hard- und Software einschließlich Wartung und Support sowie die Erbringung von IT-Dienstleistungen aller Art, insbesondere die Anbindung von Nutzern an das Internet. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Johannsen, Tilo, Gerbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung das Vermögen der Tilo Johannsen DJ-Computer e.K. mit Sitz in Gerbach (Amtsgericht Kaiserslautern, HRA 30687 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 16.08.2019 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.08.2019. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.