HRA 9816:Time Plus GmbH & Co. KG, Saarlouis, Carl-Zeiss-Straße 19, 66740 Saarlouis.Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.11.2014 im Wege des Formwechsels in die Time Plus GmbH mit Sitz in Saarlouis (Amtsgericht Saarbrücken HRB 102186) umgewandelt. Der Formwechsel ist mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform am 30.01.2015 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Time Plus GmbH & Co. KG, Saarbrücken, Heinrich-Barth-Straße 1a, 66115 Saarbrücken. Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Saarlouis. Verlegt, nun Geschäftsanschrift: Carl-Zeiss-Straße 19, 66740 Saarlouis. Der Sitz ist nach Saarlouis verlegt.
Time Plus GmbH & Co. KG, Saarbrücken, Heinrich-Barth-Straße 1a, 66115 Saarbrücken.Geschäftsanschrift: Heinrich-Barth-Straße 1a, 66115 Saarbrücken.
Time Plus GmbH & Co. KG, Saarbrücken (Hessenweg 4, 66111 Saarbrücken, Die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sowie die Personalvermittlung.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: omnisystem GmbH, Saarlouis (AG Saarbrücken HRB 14452), mit der Befugnis auch für ihre Geschäftsführer im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Time Plus GmbH, Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken HRB 11977) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.01.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.