HRB 710461: Timeout Vörstetten gGmbH, Vörstetten, Feldbergstraße 2, 79279 Vörstetten. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 06.05.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Timeout Jugendhilfe gGmbH", Breitnau (künftig: St. Märgen, Amtsgericht Freiburg HRB 715192) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 710461: Timeout Vörstetten gGmbH, Vörstetten, Feldbergstraße 2, 79279 Vörstetten. Die Gesellschafterversammlung vom 06.03.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital, Stammeinlagen) und § 7 (Geschäftsführung) beschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Sameith, Nikolai, Freiburg im Breisgau, * ‒.‒.‒‒.
Timeout Vörstetten gGmbH, Vörstetten, Feldbergstraße 2, 79279 Vörstetten. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.09.2013. Geschäftsanschrift: Feldbergstraße 2, 79279 Vörstetten. Gegenstand: Die GmbH verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts,,Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung und der Bildung (Zweck i.S. des § 52 AO). Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Errichtung und den Betrieb von Einrichtungen der Jugendhilfe für betreute Wohnformen nach § 34 SGB VIII. Die Gesellschaft wird bei der Verfolgung ihres Zweckes die Ziele, die Prägung und die Weiterentwicklung des Mehrheitsgesellschafters Timeout e.V. beachten und sich am sozialen und pädagogischen Grundsatz der Inklusion orientieren. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Sameith, Nikolai, Freiburg im Breisgau, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.