Tiptal GmbH, Gelsenkirchen (Daimlerstr. 13, 45891 Gelsenkirchen). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers am 06.12.2006 eingetragen worden (jetzt: AG Duisburg HRA 9861, vormals: AG Gelsenkirchen HRA 2094); von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Tiptal GmbH, Gelsenkirchen (Daimlerstr. 13, 45891 Gelsenkirchen). Nicht mehr Geschäftsführer: Dipl.-Oec. Dipl.-Ing. Kunze, Werner, Gelsenkirchen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.03.06 mit Änderung vom 24.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.03.06/24.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 13.03.2006/24.08.2006 mit der Guldager GmbH & Co. KG mit Sitz in Gelsenkirchen (AG Gelsenkirchen, HRA 2094) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.