HRA 207: Tirschenreuther Knopffabrik R. Jäpel e.K., Tirschenreuth, Florianstraße 8, 95643 Tirschenreuth. Firma geändert, nun: Tirschenreuther Knopffabrik R. Jäpel KG. Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Jäpel, Rudolf, Tirschenreuth, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Kommanditist Thomas Jäpel, * ‒.‒.‒‒, haftet nicht für die in dem Betrieb des Geschäfts entstandenen Verbindlichkeiten des bisherigen Inhabers.
HRA 207: Tirschenreuther Knopffabrik R. Jäpel KG, Tirschenreuth, Florianstraße 8, 95643 Tirschenreuth. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Jäpel, Rudolf, Tirschenreuth, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst und ohne Liquidation beendet. Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Firma geändert, nun: Tirschenreuther Knopffabrik R. Jäpel e.K. Geändert, nun: Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein. Geändert, nun: Inhaber: Jäpel, Rudolf, Tirschenreuth, * ‒.‒.‒‒.
Tirschenreuther Knopffabrik R. Jäpel KG, Tirschenreuth (Florianstraße 8, 95643 Tirschenreuth). Die Semmler & Co. Verwaltungs-KG mit dem Sitz in Tirschenreuth (Amtsgericht Weiden i.d.OPf. HRA 255) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.