Tisch Gerüstbau Böhlen GmbH, Böhlen (Werkstraße, 04564 Böhlen). Die Verschmelzung wurde am 15.09.2005 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Tisch Gerüstbau Böhlen GmbH, Böhlen (Werkstraße, 04564 Böhlen). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.05.2005 mit Nachtrag vom 08.06.2005 sowie der Beschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers jeweils vom selben Tag mit der PeinigerRöRo GmbH mit dem Sitz in Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 2708 ) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.