Tischlerei Dormayer GmbH & Co. KG, Stadtlohn (Cohaus Esch 40, 48703 Stadtlohn). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Tischlerei Dormayer Gesellschaft mbH am 20.11.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Tischlerei Dormayer GmbH & Co. KG, Stadtlohn (Cohaus Esch 40, 48703 Stadtlohn). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2007 in Verbindung mit dem Änderungsvertrag vom 12.10.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.07.2007 und 12.10.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.07.2007 und 12.10.2007 mit der Tischlerei Dormayer Gesellschaft mbH mit Sitz in Stadtlohn (Amtsgericht Coesfeld HRB 9366) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.