HRA 9464: Tischlerei Görg e.K., Olbernhau, Freiberger Straße 304, 09526 Olbernhau. Der Einzelkaufmann hat auf Grund des Ausgliederungsplanes vom 04.11.2021 und Nachtrag vom 30.11.2021 das Handelsgeschäft als Ganzes aus seinem Vermögen im Wege der Ausgliederung zur Neugründung auf die Görg Möbelmanufaktur GmbH mit dem Sitz in Olbernhau(Amtsgericht Chemnitz, HRB 34530) übertragen. Die Firma ist erloschen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 155 UmwG. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 9464: Tischlerei Görg e.K., Olbernhau, Freiberger Straße 304, 09526 Olbernhau. Der Einzelkaufmann hat auf Grund des Ausgliederungsplanes vom 04.11.2021 und Nachtrag vom 30.11.2021 das Handelsgeschäft als Ganzes aus seinem Vermögen im Wege der Ausgliederung zur Neugründung auf die Görg Möbelmanufaktur GmbH mit dem Sitz in Olbernhau(Amtsgericht Chemnitz, HRB 34530) übertragen. Die Firma ist erloschen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 155 UmwG.
HRA 9464: Tischlerei Görg e.K., Olbernhau, Freiberger Straße 304, 09526 Olbernhau. Der Einzelkaufmann hat auf Grund des Ausgliederungsplanes vom 04.11.2021 und Nachtrag vom 30.11.2021 das Handelsgeschäft als Ganzes aus seinem Vermögen im Wege der Ausgliederung zur Neugründung auf die Görg Möbelmanufaktur GmbH mit dem Sitz in Olbernhau(Amtsgericht Chemnitz, HRB 34530) übertragen. Die Firma ist erloschen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 155 UmwG.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der #DV.Auswahl(Text="Betreffende Alternative auswählen",Eingabe="Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Verschmelzung","Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Spaltung","Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Umwandlung","Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Ausgliederung")
HRA 9464: Tischlerei Görg e.K., Olbernhau, Freiberger Straße 304, 09526 Olbernhau. (Herstellung, Montage und der Vertrieb von Möbeln, Bauelementen, Inneneinrichtungen, Werktischen, Reinraumarbeitsplätzen und Luftreinigern). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Freiberger Straße 304, 09526 Olbernhau. Inhaber: Görg, Egon Andreas, Olbernhau, * ‒.‒.‒‒.