HRA 202329: Tischlerei Grobe e.K., Edemissen, Kiefernweg 17, 31234 Edemissen. Prokura von Amts wegen berichtigt: Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen des Inhabers mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Christoph, Sylvia, Edemissen, * ‒.‒.‒‒.
HRA 202329: Tischlerei Grobe OHG, Edemissen, Kiefernweg 17, 31234 Edemissen. Einzelkaufmann. Rechtsformzusatz geändert, nun: Tischlerei Grobe e.K. Der Inhaber handelt allein. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Christoph, Robin, Edemissen, * ‒.‒.‒‒. Geändert, nun: Inhaber: Christoph, Carsten, Edemissen, * ‒.‒.‒‒. Vertretungsbefugnis von Amts wegen berichtigt, nun: Einzelprokura: Christoph, Sylvia, Edemissen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst und ohne Liquidation beendet.
HRA 202329: Tischlerei Grobe OHG, Edemissen, Kiefernweg 17, 31234 Edemissen. Prokura von Amts wegen eingetragen: Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Christoph, Sylvia, Edemissen, * ‒.‒.‒‒.
HRA 202329: Tischlerei Grobe OHG, Edemissen, Kiefernweg 17, 31234 Edemissen. (Betrieb einer Bau- und Möbeltischlerei, Herstellung von Fenstern, Türen und Innenausbauten sowie Durchführung von Bestattungen.). Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Kiefernweg 17, 31234 Edemissen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Christoph, Carsten, Edemissen, * ‒.‒.‒‒; Christoph, Robin, Edemissen, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Tischlerei Grobe GmbH, Edemissen (Amtsgerichts Hildesheim HRB 100954) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.01.2020. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.