HRB 41203: Tischlerei Michael Wierum GmbH, Bielefeld, Steinhagener Str. 18, 33649 Bielefeld. Änderung zur Geschäftsanschrift: Erpestraße 40, 33649 Bielefeld.
Tischlerei Michael Wierum GmbH, Bielefeld, Steinhagener Str. 18, 33649 Bielefeld. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 11.09.2013 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Tischlerei Michael Wierum GmbH, Bielefeld, Steinhagener Str. 18, 33649 Bielefeld. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.06.2013. Geschäftsanschrift: Steinhagener Str. 18, 33649 Bielefeld. Gegenstand: Betrieb einer Tischlerei, insbesondere in den Berreichen Innenausbau und Bautischlerei. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wierum, Michael, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Michael Wierum, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒, als Inhaber unter der Firma Tischlerei Michael Wierum e.K. mit Sitz in Bielefeld (AG Bielefeld HRA 15994) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 18.06.2013. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.