HRB 11738: Tischlerei Rensmann GmbH, Gelsenkirchen, Industriestraße 44, 45899 Gelsenkirchen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 11738: Tischlerei Rensmann GmbH, Gelsenkirchen, Industriestraße 44, 45899 Gelsenkirchen. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer, nunmehr bestellt als Liquidator: Rensmann, Steffen, Gelsenkirchen, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Tischlerei Rensmann GmbH, Gelsenkirchen, Industriestraße 44, 45899 Gelsenkirchen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.08.2012. Geschäftsanschrift: Industriestraße 44, 45899 Gelsenkirchen. Fertigung, Reparatur und Montage von Möbeln und Türen. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Rensmann, Steffen, Gelsenkirchen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege der Ausgliederung zur Neugründung aus der Firma Tischlerei Rensmann, Inhaber Steffen Rensmann e.K., Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen, HRA 4971) nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 08.08.2012. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.