Tischlerei Stövesandt GmbH, Braunschweig (Schmalbachstraße 4, 38112 Braunschweig). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Stövesandt GmbH & Co. KG (vormals Stövesandt OHG) am 17.10.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Tischlerei Stövesandt GmbH, Braunschweig (Schmalbachstraße 4, 38112 Braunschweig). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2007 und den Zustimmungserklärungen der Gesellschafter des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.08.2007 mit der Stövesandt GmbH & Co. KG (vormals Stövesandt OHG) mit Sitz in Braunschweig (AG Braunschweig, HRA 8910) verschmolzen. Die Eintragung der Änderung der Rechtsform beim übernehmenden Rechtsträger ist erfolgt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.