Tishman Speyer Q 106 G.P. GmbH, Frankfurt am Main, Mainzer Landstraße 46, 60325 Frankfurt am Main.
Tishman Speyer Q 106 G.P. GmbH, Frankfurt am Main, Mainzer Landstraße 46, 60325 Frankfurt am Main. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Tischman Speyer Q106 G.P. S.à.r.l. am 19.10.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Tishman Speyer Q 106 G.P. GmbH, Frankfurt am Main, Mainzer Landstraße 46, 60325 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 26.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Tishman Speyer Q 106 G.P. S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg (Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg, Nummer B 117139) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst unter den Voraussetzungen des für die übernehmende Gesellschaft geltenden Rechts wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Tishman Speyer Q 106 G.P. GmbH, Frankfurt am Main, Mainzer Landstraße 46, 60325 Frankfurt am Main. An der Verschmelzung sind beteiltigt als übertragende Gesellschaft die Tishman Speyer Q 106 G.P. GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 77513) und als übernehmende Gesellschaft die Tishman Speyer Q 106 G.P. S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg (Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg unter B 117139).Die Rechte der Gläubiger der übertrangenden deutschen Tishman Speyer Q 106 G.P. GmbH ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung als übertragende Gesellschaft beteiligten deutschen Gesellschaft Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Ver- schmelzungplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern je- doch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Er- füllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht den Gläubigern nicht zu, soweit sie im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutze errichtet und staatlich überwacht wird.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Gesetz oder Vertrag beruht. Sicherheitsleistung können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. Dingliche Ansprüche werden nicht erfasst. Insoweit stellt bereits der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss daher nicht not- wendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sícherheits- bedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadens- ersatzanspruchs.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Tishman Speyer Q 106 G.P. GmbH unter deren Geschäftsanschrift "Mainzer Landstraße 46, 60325 Frankfurt am Main" geltend zu machen.Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestallt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschung möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens zwei Monate nach dem Tag, an dem der Ver- schmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, gefordert werden muss. Im Übrigen steht das Recht auf Sicherheitsleistung Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind.
Tishman Speyer Q 106 G.P. GmbH, Frankfurt am Main, Mainzer Landstraße 46, 60325 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Amabile, Raimondo, Knightsbridge, Großbritannien, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Franklin, Gerard, Middlesex, Großbritannien, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen