HRA 202257:Titschkus & Wittrock GmbH & Co. KG, Stuhr, Henleinstr. 9 A, 28816 Stuhr.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafter vom 11.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.08.2015 mit der Hermann Titschkus Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Stuhr (Amtsgericht Walsrode HRB 203989) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 202257:Titschkus & Wittrock GmbH & Co. KG, Stuhr, Henleinstr. 9 A, 28816 Stuhr.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Kalinowski, Iris, Achim, * ‒.‒.‒‒; Meyer, Rainer, Lilienthal, * ‒.‒.‒‒; Pschenitschni, Thomas, Ganderkesee, * ‒.‒.‒‒.
Titschkus & Wittrock GmbH & Co. KG, Stuhr, Henleinstr. 9 A, 28816 Stuhr. (Vermietung von Transport- und Fördermitteln und alle damit zusammenhängenden Geschäfte sowie die Ausführung von Transporten aller Art.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Henleinstr. 9 A, 28816 Stuhr. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer- ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Titschkus & Wittrock Verwaltungs-GmbH, Stuhr (Amtsgericht Walsrode HRB 204390), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Mennen & Wittrock GmbH, Stuhr (Amtsgericht Walsrode, HRB 204075) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.07.2013. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.