HRB 502338:Tittel, Kaufhold & Collegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Heiligenstadt, Holzweg 5, 37308 Heiligenstadt.Die Gesellschafterversammlung vom 30.07.2014 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand. Neuer Gegenstand: sind die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Handels- und Bankgeschäfte sowie Tätigkeiten, die mit dem Beruf eines Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten, sind ausgeschlossen.
ADVISA Erwin Krieger GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Essen (Holzweg 5, 37308 Heilbad Heiligenstadt). Der Sitz der Gesellschaft ist nach Heiligenstadt (jetzt Amtsgericht Jena HRB 502338) verlegt.
Tittel, Kaufhold & Collegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Heiligenstadt (Holzweg 5, 37308 Heiligenstadt). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.08.1981. Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2007 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma (bisher ADVISA Erwin Krieger GmbH Steuerberatungsgesellschaft), Sitz (bisher Essen, Amtsgericht Esssen HRB 19914 ), Gegenstand, Stammkapital und Vertretung. Gegenstand des Unternehmens: Ausübung der für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. & 33 i.V.m. § 57 StBerG, wie z. B. die Wirtschaftsberatung und gutachterliche sowie treuhänderische Tätigkeit; ausgenommen sind jedoch die Treuhandgeschäfte über die Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren für Andere und die Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren für Andere sowie Geschäfte nach dem Gesetz über Kapitalanlagengesellschaften; weiter ausgeschlossen sind Handels- und Bankgeschäfte sowie gewerbliche Tätigkeiten. Stammkapital: 56.000,00 EUR. Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Bestellt: Geschäftsführer: Kaufhold, Torsten, Leinefelde-Worbis, * ‒.‒.‒‒; Tittel, Heiko, Heiligenstadt, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Krieger, Erwin, Wendelsheim, * ‒.‒.‒‒; Wernze, Reinhard, Oberhausen, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden: Geschäftsführerin: Schüler, Verena, Bensheim, * ‒.‒.‒‒. Die Tittel, Kaufhold & Collegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft mit dem Sitz in Heiligenstadt (Amtsgericht Jena HRB 405650) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2007 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gemäß § 2 Ziff 1 UmwG verschmolzen.
ADVISA Erwin Krieger GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Essen (Holzweg 5, 37308 Heilbad Heiligenstadt). Die Gesellschafterversammlung hat am 20.08.2007 beschlossen, das Stammkapital auf Euro umzustellen, es von 25.564,59 EUR zum Zwecke der Glättung um 435,41 EUR auf 26.000,-- EUR zu erhöhen, es sodann zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der Tittel, Kaufhold & Collegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Heiligenstadt, um weitere 30.000,00 EUR auf 56.000,00 EUR zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 5 (Stammkapital) zu ändern.
ADVISA Erwin Krieger GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Essen (Holzweg 5, 37308 Heilbad Heiligenstadt). Die Tittel, Kaufhold & Collegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Heiligenstadt (AG Jena HRB 405650) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gem. § 2 Ziff 1 UmwG verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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