HRB 240360: Tonch & Partners GmbH, München, Luisenstr. 62, Rgb., 80798 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Friedenheimer Brücke 19, 80639 München.
HRB 240360: Tonch & Partners GmbH, München, Leopoldstraße 180, 80804 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Luisenstr. 62, Rgb., 80798 München.
PR 1389: Tonch und Partner Sachverständige und Gutachter, München (Gentzstraße 5, Rgb., 80796 München). Der Formwechsel wurde am 17.04.2018 in das Register des neuen Rechtsträgers eingetragen (Amtsgericht München HRB 240360).
HRB 240360: Tonch & Partners GmbH, München, Leopoldstraße 180, 80804 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.08.2017 mit Nachtrag vom 05.03.2018. Geschäftsanschrift: Leopoldstraße 180, 80804 München. Gegenstand des Unternehmens: Erbringung von Dienstleistungen als Sachverständige und Gutachter auf dem Gebiet der Bewertung von Grundstücken und Gebäuden sowie zur Beurteilung von Bauschäden und Baumängeln. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Tonch, Manfred, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Tonch und Partner Sachverständige und Gutachter mit dem Sitz in München (Amtsgericht München PR 1389).
PR 1389: Tonch und Partner Sachverständige und Gutachter, München (Gentzstraße 5, Rgb., 80796 München). Die Gesellschafterversammlung vom 10.08.2017 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die Tonch & Partners GmbH mit dem Sitz in München beschlossen. Der Formwechsel wird erst wirksam mit Eintragung des neuen Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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