HRB 7698: Top Chicken Import GmbH, Nackenheim, Karl-Arand-Straße 22, 55299 Nackenheim. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.03.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.03.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.03.2019 mit der Top-Geflügel Food GmbH mit Sitz in Nackenheim (Amtsgericht Mainz, HRB 7416) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 7698: Top Chicken Import GmbH, Nackenheim, Karl-Arand-Straße 22, 55299 Nackenheim. Nach Wohnortänderung weiterhin Geschäftsführer: Ramler, Achim, Nackenheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 25.04.2018 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.04.2018 Teile ihres Vermögens, nämlich sämtliche Aktiva und Passiva mit Ausnahme des gezeichneten Kapitals und der nicht bilanzierten Konzessionen der Gesellschaft als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die dadurch neu gegründete Top-Frozen Food UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG mit Sitz in Nackenheim (Amtsgericht Mainz, HRA 43353) übertragen. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Top Chicken Import GmbH, Mainz, Karl-Arand-Straße 22, 55299 Nackenheim.Die Gesellschafterversammlung vom 04.02.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma,Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Nackenheim beschlossen. Neuer Sitz: Nackenheim. Geschäftsanschrift: Karl-Arand-Straße 22, 55299 Nackenheim.