Toprak Global GmbH, Ludwigshafen/Rhein, Knollstraße 4-6, 67061 Ludwigshafen. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
Toprak Global GmbH, Ludwigshafen/Rhein, Knollstraße 4-6, 67061 Ludwigshafen. Das Gericht beabsichtigt, die Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Geltendmachung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung ist auf drei Monate ab Veröffentlichung bestimmt.
Toprak Global GmbH, Ludwigshafen/Rhein, Knollstraße 4-6, 67061 Ludwigshafen. Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe (G2 IN 356/11) vom 06.07.2011 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Toprak Global GmbH, Ludwigshafen/Rhein, Knollstraße 4-6, 67061 Ludwigshafen. Von Amts wegen gem. § 395 FamFG eingetragen: nicht mehr Geschäftsführer: Toprak, Güler, Vilshofen an der Donau, * ‒.‒.‒‒.
Toprak Global GmbH, Ludwigshafen/Rhein, Knollstraße 4-6, 67061 Ludwigshafen. Mit Beziehung auf das Gewerbeuntersagungsverfahren der Stadtverwaltung Ludwigshafen vom 9.4.11 gegen die Geschäftsführerin Frau Güler Toprak wird nun das Löschungsverfahren gem. § 395 FamFG wegen der Eintragung von Frau Güler Toprak als Geschäftsführerin eingeleitet.Sie ist aufgrund der o.g. Gewerbeuntersagung gem. § 6 Abs. 2 GmbHG nicht mehr geeignet, Geschäftsführerin zu sein. Die Eintragung im Register ist daher nicht mehr möglich, das Register ist falsch.Zur Geltendmachung eines Widerspruchs wird eine Frist von 1 Monat ab Zustellung der Verfügung bestimmt.Rechtsbehelfsbelehrung:Gegen diese Entscheidung ist das Rechtsmittel der Beschwerde zulässig. Sie ist binnen einer Frist von einem Monat nach der schriftlichen Bekanntgabe dieses Beschlusses einzulegen (§ 11 Abs. 1 RPflG, § 391 Abs. 1, §§ 58, 63 FamFG). Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Ludwigshafen einzulegen (§ 64 Abs. 1 FamFG). Die Beschwerde muss durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ludwigshafen eingelegt werden (§ 64 Abs. 2 FamFG).
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